Hand in Hand
- IT-Betrieb & SicherheitManaged IT, Support, Firewall, Microsoft 365, Server
- Software & ProzesseERP, CRM, DMS, E-Rechnung, Zeiterfassung
- Datenschutz & ComplianceDSB, ISB, ISO 27001, NIS2, TISAX, EU AI Act
- Marketing & WebWebdesign, Branding, SEO, Kampagnen
- Künstliche IntelligenzKI-Plattform, Anbindung an ERP und CRM
- Digitalbonus BayernBis zu 7.500 € Zuschuss – Förder-Check in zwei Minuten
Typische Vorhaben
Startseite › Digitalbonus Bayern
Digitalbonus Bayern: bis zu 7.500 Euro für IT-Sicherheit und Digitalisierung
Der Freistaat übernimmt 50 Prozent – in zwei Bereichen, die wir beide selbst umsetzen. Prüfen Sie in zwei Minuten, ob Ihr Vorhaben passt.
Digitalbonus Standard auf einen Blick
- Zuschuss
- 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 € (Digitalbonus Plus: bis 30.000 €)
- Mindestinvestition
- über 4.000 €
- Antragsberechtigt
- Betriebsstätte in Bayern, unter 50 Beschäftigte, bis 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme, gewerbliche Wirtschaft
- Zwei Bereiche
- IT-Sicherheit sowie Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen – inklusive Robotik und KI
- Beratung & Schulung
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben anrechenbar
- Antragsweg
- online bei der Bezirksregierung, ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich
- Laufzeit
- bis 31. Dezember 2027, monatliches Kontingent
- Wichtigste Regel
- Erst der Antrag, dann die Bestellung. Begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen.
Förder-Check
Passt Ihr Vorhaben in den Digitalbonus?
Sieben Fragen, zwei Minuten. Am Ende steht eine Einschätzung samt überschlägigem Zuschuss – und auf Wunsch schicken Sie uns das Ergebnis mit einem Klick.
Bereit?
In zwei Minuten wissen Sie, woran Sie sind
Die meisten Betriebe in Mittelfranken erfüllen die Voraussetzungen – scheitern aber an einem Detail: Sie haben schon bestellt. Der Check zeigt genau solche Stolpersteine, bevor sie teuer werden.
Ohne Registrierung. Die Auswertung entsteht in Ihrem Browser.
Zwei Bereiche, ein Antrag
Wo der Digitalbonus greift
Der Standard-Bonus deckt genau die beiden Felder ab, die in der L&S Unternehmensgruppe ohnehin zusammengehören. Das ist kein Zufall – es ist der Grund, warum sich beides in einem Vorhaben bündeln lässt.
IT-Sicherheit
Firewall und Endpoint-Schutz, Trennung von Büro- und Produktionsnetz, Backup mit getestetem Wiederanlauf, Schwachstellenmanagement, Awareness-Schulungen – dazu die Konzeption, die einer Prüfung standhält.
Digitalisierung
ERP, CRM und Dokumentenmanagement mit angepassten Prozessen, digitale Rechnungsprüfung, Zeiterfassung, Webshop-Anbindung – und seit der Programmerweiterung ausdrücklich auch Robotik und künstliche Intelligenz.
Beides in einem Vorhaben
Ein ERP-Projekt braucht eine Infrastruktur, die trägt, und ein Löschkonzept, das passt. Wer beides zusammen beantragt, erhöht die förderfähige Summe – und bekommt eine Projektleitung statt drei Angebote, die nicht zueinander passen.
Förderbeispiele
Sechs Vorhaben, wie wir sie täglich umsetzen
Die Zahlen sind gerundete Beispielrechnungen auf Basis typischer Projektgrößen, nicht zugesagte Beträge. Sie zeigen, wie sich der Zuschuss in der Praxis auswirkt.
Firewall, Endpoint-Schutz und Netztrennung
Produktionsbetrieb mit 28 Beschäftigten: neue Firewall mit UTM-Funktionen, Endpoint-Schutz für 30 Arbeitsplätze, Trennung von Büro- und Maschinennetz, dazu die Konzeption und eine Awareness-Schulung für das Team.
Backup, Wiederanlauf und Notfallplan
Handelsunternehmen mit zwei Standorten: Cloud-Backup mit Offline-Kopie, dokumentierter Wiederanlaufplan, ein Testlauf der Rücksicherung unter Realbedingungen und die Schulung der Verantwortlichen.
ISMS-Aufbau als Vorstufe zu ISO 27001
Zulieferer im Maschinenbau: Aufbau eines Informationssicherheits-Management-Systems, Risikoanalyse, Richtlinien und die technische Umsetzung der Maßnahmen – hier ist der Höchstbetrag des Standard-Bonus erreicht.
Dokumentenmanagement und E-Rechnung
Dienstleister mit 40 Beschäftigten: revisionssichere Ablage, digitale Rechnungsprüfung mit Freigabe-Workflow, Anbindung an die Buchhaltung und Einrichtung der E-Rechnung nach gesetzlicher Vorgabe.
ERP mit angepassten Prozessen
Produktionsbetrieb: Warenwirtschaft mit auf den Betrieb zugeschnittenen Abläufen, Anbindung an Lager und Versand, Schulung der Anwender. Reine Standardsoftware ohne Anpassung ist ausdrücklich nicht förderfähig – die Individualisierung macht den Unterschied.
KI-Assistent auf eigenen Daten
Technischer Großhandel: KI-Plattform mit Anbindung an Artikelstamm und Dokumentenablage, damit der Vertrieb Anfragen in Minuten statt Stunden beantwortet. Robotik und KI sind seit der Programmerweiterung ausdrücklich genannt.
Alle Beispiele gehen vom Digitalbonus Standard mit 50 % Fördersatz und der Obergrenze von 7.500 € aus. Über den Digitalbonus Plus sind bei besonders innovativen Vorhaben bis zu 30.000 € möglich.
So gehen wir vor
Vom Angebot bis zum Bescheid
Den Antrag stellen Sie selbst – wir sorgen dafür, dass die Unterlagen passen.
Vorhaben zuschneiden
Wir klären im Erstgespräch, was Sie brauchen, und trennen sauber zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Positionen. Das entscheidet später über die Höhe des Zuschusses.
Angebot und Beschreibung
Sie bekommen ein Angebot, das zur Richtlinie passt, plus die technische Beschreibung des Vorhabens für den Antrag.
Antrag, dann Umsetzung
Sie reichen über das ELSTER-Unternehmenskonto ein. Erst nach dem Bescheid wird bestellt – vorher nicht, sonst ist die Förderung weg. Danach setzen wir um.
Klartext
Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern
Die Antworten geben den Stand der Richtlinie wieder, wie er auf digitalbonus.bayern veröffentlicht ist. Maßgeblich ist immer der Bescheid.
Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Standard fördert 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Zuschuss von 7.500 Euro. Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt gibt es den Digitalbonus Plus mit bis zu 30.000 Euro, ebenfalls bei 50 Prozent Fördersatz.
Wer kann den Digitalbonus beantragen?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ausgenommen sind unter anderem Freiberufler, Landwirtschaft, Kliniken und Unternehmen der öffentlichen Hand.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Zwei Bereiche: Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen – dazu zählen angepasste Software wie ERP, CRM und Dokumentenmanagement sowie seit der Programmerweiterung auch Robotik und KI – und IT-Sicherheit mit Sicherheitsprozessen, Security-Software und -Hardware. Beratung und Schulung sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben anrechenbar.
Was ist nicht förderfähig?
Vorhaben unter 4.000 Euro, reine Ersatzbeschaffungen, Standardsoftware ohne Anpassung, bereits begonnene Vorhaben, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Standard-Marketing, Reisekosten und Personalkosten. Lizenzlaufzeiten werden höchstens 18 Monate anerkannt.
Bis wann läuft das Programm?
Die Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Anträge sind laufend möglich, allerdings wird monatlich ein Kontingent freigegeben – früh im Monat einzureichen erhöht die Chance.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird online bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt. Seit Mai 2025 ist dafür ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich. Entscheidend ist: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor Sie bestellen oder einen Vertrag unterschreiben.
Begleitet die L&S Unternehmensgruppe den Antrag?
Wir erstellen Ihnen die Angebote so, dass sie zur Richtlinie passen, trennen förderfähige von nicht förderfähigen Positionen und liefern die technische Beschreibung des Vorhabens. Den Antrag selbst stellen Sie – wir sind keine Förderberatung und rechnen dafür auch nichts ab.
Lassen Sie uns das Vorhaben zusammen zuschneiden
Im kostenfreien Erstgespräch sortieren wir, was in den Antrag gehört und was nicht – und was Ihr Vorhaben am Ende tatsächlich kostet, nach Abzug des Zuschusses.